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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.1987 - 15 W 97/87   

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https://dejure.org/1987,2395
OLG Hamm, 24.06.1987 - 15 W 97/87 (https://dejure.org/1987,2395)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1987 - 15 W 97/87 (https://dejure.org/1987,2395)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 15 W 97/87 (https://dejure.org/1987,2395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1404
  • MDR 1987, 943
  • DNotZ 1988, 241
  • VersR 1988, 137
  • BB 1987, 2047
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 27.04.1983 - 2 W 26/83
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1987 - 15 W 97/87
    Mit dieser Entscheidung schließt sich der Senat der überwiegend (u.a. vom OLG Celle, DNotZ 1974, 484, und Schl.-Holst. OLG, MDR 1983, 761) vertretenen Auffassung an, wonach der Schuldner nicht bereits mit der Abgabe der Unterwerfungserklärung in notarieller Urkunde dem Gläubiger unwiderruflich die Befugnis einräume, sich eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen zu lassen, vielmehr zum Wirksamwerden der Unterwerfungserklärung noch ein Publikationsakt des Schuldners hinzukommen müsse, so daß eine dem Notar gegebene Ermächtigung, dem Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen (§ 51 Abs. 2 BeurkG ), bis zur Erteilung widerruflich sei.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 3 Wx 73/01

    Notarielles Schuldanerkenntnis - vollstreckbare Ausfertigung - Besitz einfacher

    Wirksam wird die Unterwerfungserklärung allerdings erst dann, wenn entweder der Notar auf Weisung des Schuldners dem Gläubiger tatsächlich eine Ausfertigung erteilt oder wenn der Schuldner selbst dem Gläubiger eine auf diesen lautende Ausfertigung übergibt (OLG Hamm NJW-RR 1987, 1404).

    Hat der nicht mit Willen des Schuldners im Besitz einer einfachen Ausfertigung befindliche Gläubiger demnach nicht nach § 51 BeurkG Anspruch auf Erteilung einer solchen, so darf ihm auch eine vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt werden (OLG Celle DNotZ 1974, 484; OLG Frankfurt DNotZ 1970, 162; OLG Hamburg DNotZ 1987; 356; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1404; OLG Schleswig MDR 1983, 761; Zoller-Geimer/Stöber ZPO 22. Auflage 2001 § 797 Rdz. 2; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Auflage 1997 Rdz. 2057).

  • OLG Hamm, 23.07.2015 - 15 W 88/15

    Notargebühren bei nachträglicher Beglaubigung der Genehmigung einer vollmachtlos

    Dabei wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass nach gefestigter Auffassung dem Grundschuldgläubiger nicht allein aufgrund der beurkundeten Erklärung zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ein Recht auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde zusteht, sondern nur dann, wenn der Erklärende entweder dem Gläubiger gem. § 51 Abs. 2 BeurkG dieses Recht eingeräumt hat oder diesem eine Ausfertigung der Urkunde bereits erteilt worden ist (BayObLGZ 2003, 847; Senat OLGZ 1987, 429 = NJW-RR 1987, 1404; Keidel/Winkler, BeurkG, 17. Aufl., § 51, Rdnr. 23).
  • LG München II, 02.11.1998 - 8 T 5279/97

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    2. Für die Frage, ob der Gläubiger die vollstreckbare Ausfertigung verlangen kann, obwohl der Schuldner in der Unterwerfungsurkunde beantragt hatte, sie zu seinen Händen zu erteilen, kommt es zunächst auf die alte und in allen Kommentaren ausgebreitete Streitfrage an, ob schon die Beurkundung der Unterwerfungserklärung für sich allein dem Gläubiger einen Anspruch auf vollstreckbare Ausfertigung verschafft (so BayObLGZ 1934, 159 ; Winkler NJW 1971, 652 ; SteinJonas-Münzberg, ZPO, § 797 Rdnr. 2 mit Nachweisen für weitere Vertreter dieser Auffassung) oder ob eine vollstreckbare Ausfertigung nur verlangen kann, wer bereits eine einfache Ausfertigung in Händen oder nach § 51 BeurkG Anspruch auf Aushändigung einer einfachen Ausfertigung hat (so OLG Hamburg DNotZ 1987, 356 ; OLG Hamm DNotZ 1988, 241; Wolfsteiner DNotZ 1985, 481 ; Haegele-SchönerStöber, GBR, Rdnr. 2057 mit Nachweisen über die übrigen Vertreter dieser Auffassung).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.1987 - 15 U 160/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3896
OLG Karlsruhe, 20.02.1987 - 15 U 160/86 (https://dejure.org/1987,3896)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.1987 - 15 U 160/86 (https://dejure.org/1987,3896)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 15 U 160/86 (https://dejure.org/1987,3896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1489
  • NJW-RR 1987, 1009 (Ls.)
  • VersR 1988, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01

    Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen

    Die Wertung fällt zwar auf den ersten Blick zugunsten der Beklagten aus, wenn man sich dem Urteil des OLG Karlsruhe (NJW 1987, 1489) anschließt.
  • AG Köln, 28.08.2019 - 118 C 104/19
    Eine solche Klausel in einem Wahlarztvertrag, die eine mögliche ständige Vertretung des liquidationsberechtigten Chefarztes bei Hauptleistungen, also insbesondere bei Operationen, vorsieht, ist unwirksam gemäß §§ 305 ff. BGB (vgl. auch OLG Hamm VersR 95, 583; OLG Karlsruhe NJW 87, 1489; OLG Celle NJW 82, 2129; OLG Düsseldorf MedR 96, 25; OLG Stuttgart MedR 95, 320; Bach/Moser, PKV, nach § 1 MB/KK Rdnr. 133 mwN).
  • OLG Stuttgart, 13.01.1994 - 14 U 48/92
    Zwar mag fraglich sein, ob die Stellvertreterklausel für den "Verhinderungsfall" im formularmäßigen Wahlleistungsantrag vom 10.08.1984 im Hinblick auf § 613 BGB und §§ 3, 9 AGBG wirksam ist (vgl. dagegen OLG Celle vom 22.03.1982 = NJW 1982, 2129; OLG Karlsruhe vom 20.02.1987 = NJW 1987, 1489 = VersR 1988, 137; LG Fulda vom 11.06.1987 = MDR 1988, 317).
  • LG Dortmund, 04.05.2000 - 17 O 126/99
    Wenn der Patient die Leistung durch einen Vertreter hinnimmt, auf die er aufgrund schon des "totalen" Krankenhausvertrages einen Anspruch hat, so bedeutet das nicht, dass er für die nichterhaltene persönliche Betreuung trotzdem zahlen will (vgl. Karlsruhe NJW 1987, 1489 mit anderer Begründung; AG Berlin-Charlottenburg a.a.O.; Kubiz a.a.O.; Uleer/Miebach/Patt Seite 198).
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